Donnerstag, 13. Februar 2014

Überbelastung einer Referendarin

Nachdem sie in den Sommerferien ihre Hausarbeit fertiggestellt und das 1. Staatsexamen in einem Erweiterungsfach abgelegt hat, übernimmt eine Referendarin im dritten Ausbildungsabschnitt (d.h. in dem Zeitraum, in dem sie das Staatsexamen in Psychologie/Pädagogik sowie in zwei Didaktikfächern, Schulkunde und Staatsbürgerkunde ablegen sowie eine 3. Lehrprobe halten muss) vier Klassen im eigenverantwortlichen Unterricht. Das bedeutet, sie hat keinen Betreuungslehrer. Sie unterrichtet also neben den prüfungsrelevanten Fachsitzungen mehrere Geschichtsklassen und eine Englischklasse eigenständig. Offiziell werden die Schulen dazu angehalten, überhaupt keinen eigenverantwortlichen Unterricht im 3. Ausbildungsabschnitt zu vergeben.

Circa eine Woche vor ihrem Staatsexamen in Psychologie/Pädagogik wird der Referendarin ihr Lehrprobentermin mitgeteilt, der aufgrund von Terminschwierigkeiten der Seminarschule 5 Tage nach ihrer oben erwähnten Prüfung eingeplant wurde.

Neben dem Unterricht in vier Klassen, Nachbereitung, Erstellung sowie Korrektur von Leistungs-nachweisen ist das beinahe unmöglich zu bewerkstelligen.

Leider kam es bald nach den 2. Staatsexamensprüfungen zu weiteren Unterrichtsausfällen, weshalb besagte Referendarin nun auch noch in einer Q11 dreistündig im Fach Geschichte eingesetzt wird. Dies wurde in etwa mit ,,Tja, diese Hürde müssen Sie nehmen" kommentiert. Ihre Stundenzahl erhöht sich somit auf 10, die Zahl ihrer eigenverantwortlich unterrichteten Klassen erhöht sich auf 5.

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